Internet-Abzocke

Ihnen fällt auf:

Sie erhalten Rechnungen oder sogar Mahnungen von Inkassounternehmen, anschließend auch von Rechtsanwälten.

Was könnte passiert sein:

Meistens haben Sie tatsächlich das angegebene Internetportal besucht und nicht bemerkt, dass die Leistungen dort (sehr häufig der Download von kostenlosen Programmen wie Virenscannern oder Acrobat-Reader) kostenpflichtig sind.

Die schlimmsten Fälle von Internet-Kriminalität konnten durch einen neuen Gesetzesparagrafen eingedämmt werden, der mit Wirkung zum 01.08.2012 in das BGB eingefügt wurde. Danach müssen Verbraucher zahlungspflichtige Bestellungen im Internet zwingend über einen button mit der Aufschrift "Zahlungspflichtig bestellen" oder einer ähnlich aussagekräftigen Mitteilung auslösen, § 312g BGB.. Fehlt dieser Bestellknopf, ist der Verbraucher nicht zur Zahlung verpflichtet.

Dem Vernehmen nach weichen die Abofallen-Steller aber in der Zwischenzeit aus. Neuerdings werden nicht mehr die Verbraucher in die Falle gelockt, sondern Unternehmer, für die der § 312g BGB nicht gilt.

Wie können Sie derartiges verhindern:

Sehen Sie genau hin, wenn Sie aufgefordert werden, Daten einzugeben. Der Hinweis auf die Kosten wird hier gut versteckt, oft in den AGBs.

Abhilfe:

Widersprechen Sie der Rechnung/Mahnung und zahlen Sie nicht!
Die Abzocker lassen es auf ein Gerichtsverfahren nicht ankommen, weil sie dort sehr schlechte Karten haben.
Falls allerdings doch ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt wird, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen, weil ansonsten Rechtskraft eintritt.