Bestellbetrug

Ihnen fällt auf:

Eine bestellte oder ersteigerte Ware wird nicht geliefert bzw. eine versteigerte Ware nicht bezahlt.

Was könnte passiert sein:

a) Ganz einfacher Betrug.
Der Käufer / Verkäufer will oder kann die Gegenleistung nicht erbringen. Sie können - notfalls gerichtlich - zu Ihrem Recht kommen.

b) Die Sache ist raffiniert angelegt.
Ihr Vertragspartner hat sich unter falschem Namen angemeldet und ist so ohne weiteres nicht festzustellen.
Oft hilft hier das Auktionshaus nach Kräften - schon weil es seinen Ruf nicht riskieren will. Wenn das nichts nützt kann die Polizei oft mehr feststellen als Sie oder der Vermittler.

Also: Strafanzeige erstatten.
Allerdings: Damit haben Sie ihre Ware bzw. Ihr Geld noch nicht zurück.

Wie kann man vorbeugen:

Gründliche Kontrollen der Abrechnungen. Rechtzeitiger Widerspruch beim Unternehmen.