Internetkriminalität
Bestellbetrug
Ihnen fällt auf:
Eine bestellte oder ersteigerte Ware wird nicht geliefert bzw. eine versteigerte Ware nicht bezahlt.Was könnte passiert sein:
a) Ganz einfacher Betrug.
Der Käufer / Verkäufer will oder kann die Gegenleistung nicht erbringen. Sie können - notfalls gerichtlich - zu Ihrem Recht kommen.b) Die Sache ist raffiniert angelegt.
Ihr Vertragspartner hat sich unter falschem Namen angemeldet und ist so ohne weiteres nicht festzustellen.
Oft hilft hier das Auktionshaus nach Kräften - schon weil es seinen Ruf nicht riskieren will. Wenn das nichts nützt kann die Polizei oft mehr feststellen als Sie oder der Vermittler.Also: Strafanzeige erstatten.
Allerdings: Damit haben Sie ihre Ware bzw. Ihr Geld noch nicht zurück.Wie kann man vorbeugen:
Gründliche Kontrollen der Abrechnungen. Rechtzeitiger Widerspruch beim Unternehmen.
Mr. Wong