Vorladung zur Staatsanwaltschaft

Anders als die Polizei kann die Staatsanwaltschaft eine Zeugenaussage erzwingen, sofern der Zeuge kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzt. Dazu kann sie den Zeugen zunächst von der Polizei vorführen lassen und gegen ihn bei Verweigerung einer Aussage ein Ordnungsgeld verhängen. Bleibt auch das erfolglos, so kann sie bei Gericht gegen den Zeugen Erzwingungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten beantragen. Der Zeuge wird dann in Haft genommen, bis er zu einer Aussage bereit ist.

Wie schon vor der Polizei ist der Beschuldigte auch vor der Staatsanwaltschaft nicht zu einer Aussage verpflichtet. Auch in diesem Fall empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung, ob eine Aussage ohne Rechtsbeistand gemacht werden sollte.