Missbrauch von Zahlungskarten (früher: EC-Karten)

Ihnen fällt auf:

Auf Ihrem Kontoauszug tauchen Positionen (Zahlungen mit EC-Karte) auf, die Sie nicht veranlasst haben.

Hoffentlich haben Sie Ihre Karte noch. Denn wenn die abhanden gekommen ist - verloren oder gestohlen - gehen die Banken davon aus, dass Sie mit der Geheimzahl nicht sorgfältig genug umgegangen sind, sodass der Täter neben der Karte auch noch in den Besitz der Geheimzahl gelangen konnte. Dann haften Sie selbst für den Schaden. Es wird zwar immer wieder angeführt, die Geheimzahl sei nicht sicher und könne aus den auf der Karte befindlichen Daten errechnet werden - bisher ist der Beweis dafür aber in noch keinem einzigen Fall gelungen.

Sie haben die Karte noch in Besitz?

Viel besser. In verstärktem Maße werden die Daten auf der Karte durch Vorsatzgeräte am Automaten ausgelesen und die Geheimzahl bei der Eingabe ausgespäht (so genanntes Skimming). In diesen Fällen werden die so erzeugten Kartendubletten dann im Ausland eingesetzt. Weil man Ihnen dann kein fahrlässiges Verhalten anlasten kann, ersetzt die Bank den Schaden.
Es gibt aber auch immer noch die altmodische Art des Missbrauchs durch "Vertrauenspersonen". Das hat mit Internetkriminalität dann aber nichts mehr zu tun.

Abhilfe:

Halten Sie Ihre Geldkarte unter Verschluss.
Die Geheimzahl sollte nirgendwo notiert werden (außer an einem sicheren Ort zuhause).
Kontrollieren Sie die Kontoauszüge und beanstanden Sie rechtzeitig Falschbuchungen.